Eine Halle mit Käfige und Terrarien umgeben von Menschen mit verpixelten Gesichtern

Buremärit Münsingen


Besucht am Ostermontag, 10. April 2023

Insgesamt waren am diesjährigen Tiermarkt in Münsingen BE Verbesserungen fürs Tierwohl erkennbar. Die Ausstellerinnen und Aussteller haben sich offensichtlich bemüht, auch die Käuferinnen und Käufer über die geltenden Vorschriften zu informieren. Bei den Kleintieren gab es immerhin oftmals Absperrungen, bessere Rückzugsmöglichkeiten und mehr Sichtschutz. Die Tücher, welche oft als Sichtschutz dienten, wurden allerdings immer wieder entfernt, damit die Tiere angepriesen werden konnten, was nicht zweckdienlich und auch nicht gesetzeskonform war. Die Aufbewahrung der «Nachschubtiere» in Kartonboxen unter und hinter den Tischen war in Bezug auf das Tierwohl und die nicht erfüllten Vorschriften inakzeptabel. Das Schaf, die Ziegen und die Equiden hatten gar keine Rückzugsmöglichkeiten und standen exponiert inmitten der Halle. Das Anbinden der Muttertiere bei den Ziegen sorgte für Unruhe, zudem waren diese somit den Berührungen der Besucherinnen und Besucher ausgeliefert, was tierschutzwidrig war. Das einzelne Schaf fühlte sich in der Gruppe sichtlich unwohl und war den ständigen Attacken der Ziegenböcke ausgeliefert, was als belastend für das Schaf eingestuft werden musste. Weiter beobachtete der STS im Vergleich zum Vorjahr zwar weniger oft, aber dennoch weiterhin das unnötige Handling der Tiere: Meerschweinchen wurden aus den Gehegen genommen und den Besuchern hingehalten. Dies waren grosse Belastungen für die oftmals von Natur aus schreckhaften und scheuen Tiere. Zudem war der Umgang beim Verkauf nicht immer schonend und tiergerecht.

Der Schweizer Tierschutz STS setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass Tiere nicht spontan gekauft und/oder verschenkt werden. Anlässe wie der Buremärit fördern aber einen solchen problematischen Spontankauf. Das Hauptproblem dabei ist, dass sich die zukünftigen Tierhalterinnen und -halter im Vorfeld praktisch nie ausreichend über die Bedürfnisse der Tiere informiert haben und kaum sicherstellen können, dass sie genug Platz, Geld und Know-how haben, um langfristig die Verantwortung für diese Tiere übernehmen zu können. In der Folge leiden die Tiere dann unter schlechten Haltungsbedingungen und nicht ausreichenden Kenntnissen der Halterinnen und Halter über die Bedürfnisse der gekauften Tiere. Gerade kleine Heimtiere wie Meerschweinchen und Kaninchen vegetieren häufig aus Unwissenheit in viel zu kleinen Käfigen in Kinderzimmern vor sich hin. Um diesem weit verbreiteten Problem Abhilfe zu verschaffen, wurde seitens Bund vor vielen Jahren die Informationspflicht bei Heimtier- und Gehegeverkäufen eingeführt. Die besagt, dass bei gewerbsmässigen Anlässen die Tierkäuferinnen und -käufer schriftlich über die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere beim Kauf informiert werden müssen. Auch beim diesjährigen Besuch des STS überzeugte die Informationsvermittlung nicht, auch wenn einzelne Anbieterinnen und Anbieter diese umzusetzen versuchten, wenn auch nur mündlich.

Der STS sieht die Veranstaltungsleitung in der Pflicht, an Anlässen mit Tieren, eine gute und tierfreundliche Tierhaltung zu präsentieren. Diese muss stets die Mindestanforderungen in den Tierschutzbestimmungen erfüllen, sollte grundsätzlich, wo immer möglich, darüber hinaus gehen und als positives Anschauungsbeispiel eine tierfreundliche Tierhaltung aufzeigen. An den Haltungsbedingungen der Tiere und am Umgang mit ihnen, welche Besucherinnen und Besucher an den Anlässen sehen und präsentiert bekommen, orientieren sie sich für die eigene Tierhaltung zuhause. Den Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie den Verkäuferinnen und Verkäufern konnten hier leider wiederum keine guten Noten erteilt werden. Denn auch wenn die Organisatorinnen und Organisatoren mehr Vorgaben gemacht haben, und sich anstrengten diese vor Ort mit Kontrollen und Vorgaben umzusetzen, fehlte den Anbieterinnen und Anbietern oftmals das Verständnis und Wissen für die Bedürfnisse ihrer eigenen Tiere.