Expo Bulle
Expo Bulle 2019
2. März 2019
Positiv aufgenommen wurde die Bereitschaft der Veranstalter, den STS-Mitarbeiterinnen im Rahmen des Besuchs Zugang zu allen Bereichen der Veranstaltung zu gewähren.
Zustimmend aufgenommen wurde auch, dass das Ausstellungsreglement von der ASR Ende 2018 erneut überarbeitet wurde. Neu und aus Sicht des Tierschutzes erfreulich ist, dass mit dem angepassten Ausstellungsreglement das teilweise Ablassen der Milch nach einem positiven Ödembefund nicht mehr zulässig ist, sondern die betroffene Kuh im Sinne einer sofortigen Entlastungsmassnahme komplett ausgemolken werden muss. Erfreulich aus Sicht des STS ist auch, dass die Ultraschallkontrolle so positioniert wurde, dass sowohl prämierte Tiere, die aus dem Ring kamen, als auch bei der Vorringkontrolle auffällige Tiere problemlos untersucht werden konnten.
Inakzeptabel hingegen beurteilt der STS, dass die angekündigte Verschärfung des Reglements bzw. die vorgesehene, strengere Umsetzung der Entlastungsmassnahmen für die betroffene Kuh (komplettes Ausmelken) wie auch die Sanktionierung der Aussteller (Wettbewerbsausschluss) erst bei einem positiven Ultraschall-Ödembefund ab einem Schwergrad 2 vorgenommen wurde. Aus Sicht des STS entscheidet die ASR-Kontrollkommission diesbezüglich eigenmächtig und entgegen der geltenden Tierschutzbestimmungen, indem die Auslegung der Ödembefunde erst nach weit fortgeschrittener Belastung mit einem Schweregrad von 2 oder höher als positiv bewertet wurde. Unserer Information und Beobachtung nach wurde die Ultraschalluntersuchung selbst von den hierfür akkreditierten Tierärzten seriös und lege artis durchgeführt, indem die Positiv-Befunde in 3 Kategorien (Schweregrad 1 – 3) eingeteilt und übermittelt wurden. Es stellt sich die Frage, weshalb Regelungen, die im Sinne des verbesserten Tierwohls angedacht und entsprechend angepriesen dann vor Ort so ausgelegt wurden, dass sie im Gegenteil, nicht entlastend sondern zusätzlich belastend für die Tiere ausfielen. Ein solches Vorgehen höhlt die Tierschutzbestimmungen und die ASR-Auflagen tiefgreifend aus. Es macht den Tierschutz zur Farce und stellt einmal mehr den grenzenlosen Ehrgeiz der Züchter und Aussteller über das Tierwohl.
Offen bleibt weiterhin die Frage, warum Kühe mit Euterödem ihre Prämierung behalten dürfen und warum die Resultate der Untersuchungen nicht veröffentlicht werden. Ein sehr geringer Anteil von Kühen mit Euterödemen, deren Besitzer / Vorführer noch dazu konsequent sanktioniert werden, sowie die stringente Umsetzung der Tierschutzbestimmungen könnte für eine Ausstellung durchaus ein Aushängeschild sein.
Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, warum nicht anstelle des hohen Zeit- und Kostenaufwands für Vorring- und Ultraschallkontrolle ein Verbot jeglicher Zitzenversiegelung angestrebt wird. Der STS fordert ein Verbot von Collodium und anderen Mitteln zur Zitzenversiegelung bei Ausstellungen. Zudem sind Zwischenmelkzeiten von maximal 12 Stunden festzulegen, innerhalb derer die Kühe zwingend zum Melken gebracht werden müssen. Auf diese Weise liesse sich die Bildung von schmerzhaften Euterödemen verhindern.
Wir wünschen uns für die Kuhausstellungen und Milchviehwettbewerbe sinnvolle Massnahmen, um die schmerzhaften und überladenen Euter zu verhindern, und wir appellieren einmal mehr an die Organisatoren, allen Ausstellern die gleichen Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen (Verbot Zitzenverkleben, blockweise kontrolliertes Melken).
Wir wünschen uns zudem schmerzfreie, unbelastete Tiere, deren Erscheinungsbild möglichst natürlich präsentiert wird. Stress, Schmerz, Lärm, Medikamente, Klebstoffe, Sprays, Gels und Lacke gehören definitiv nicht ins natürliche Umfeld unserer Milchkühe – auch nicht ausnahmsweise an Ausstellungen. Unsere Forderungen und Verbesserungsvorschläge zu den Viehausstellungen sind hier zusammengefasst einsehbar: www.tierschutz.com/viehausstellungen
Wir erwarten von den Organisatoren, Ausstellern und Richtern zum Wohl der Tiere, dass die Tierschutzbestimmungen ausnahmslos eingehalten und Verstösse entsprechend konsequent sanktioniert werden.
Aus Sicht des STS übernehmen Tierausstellungen bzw. Aussteller und Tierhalter in der Art und Weise, wie sie Tiere präsentieren, halten und mit ihnen in der Öffentlichkeit umgehen, eine grosse Verantwortung. Sie sind es, die den Besuchern die Möglichkeit geben (könnten), eine vorbildliche Haltung sowie einen würdevollen, tierfreundlichen Umgang mit den ihnen anvertrauten Tieren zu zeigen. Sie sind es auch, die mit einem angemessenen, tierfreundlichen Verhalten ohne exzessive Showeinlagen und -vorbereitungen die landwirtschaftliche Branche vor einem weiteren Imageschaden bewahren könnte.