Eine Katze in einem Käfig auf einem blau weissen Teppich

Internationale Katzenausstellung Laufen


21. und 22. Mai 2022, besucht am 21. Mai 2022

Positiv zu bewerten an der Ausstellung in Laufen BL waren die ruhige Atmosphäre und der mehrheitlich gute Umgang mit den Katzen. Die meisten Tiere waren die Ausstellungssituation offensichtlich gewohnt und kamen mit den Umständen entsprechend gut zurecht. Was die Einrichtung der Käfige anbelangt ist eine positive Entwicklung erkennbar und deutlich mehr Ausstellende im Vergleich zu früheren Ausstellungen setzen die diesbezüglichen Vorschriften korrekt um, so dass die Katzen auch wirklich davon profitieren können.

Seit dem 1. März 2018 ist die revidierte Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft, die im Bereich der Ausstellungen für ein verbessertes Tierwohl einige Veränderungen mit sich bringt. Um diese Vorschriften für die einzelnen Tiergruppen zu präzisieren und konkretisieren, verfasste das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sogenannte Fachinformationen. Die Fachinformation Tierschutz Nr. 18.3, Katzenausstellungen wurde im Januar 2021 publiziert. Wichtige Aspekte dieser Fachinfo sind die konkreten Angaben zu Extremzuchtrassen. Hierbei wird unterschieden zwischen Rassen, die insgesamt von Ausstellungen ausgeschlossen werden, wie beispielsweise Manx, und Rassen bei denen Vertreter, die gewisse Merkmale aufweisen, nicht ausgestellt werden dürfen. Dazu gehören die oft ausgestellten brachycephalen Rassen Perser, Exotic und British Shorthair sowie Burma.

Das Ausstellen von Individuen, die Anzeichen von chronischem Tränenfluss oder Atembeschwerden aufweisen, ist untersagt. An der Ausstellung konnten zwei Rassevertreter beobachtet werden, die Tränenfluss zeigten. Die nackten, leicht geröteten Stellen um die Augen zeigten, dass der Tränenfluss als chronisch einzustufen ist. Der STS konnte feststellen, dass Katzen Augentropfen verabreicht wurden. Dies kann den Tränenfluss der Katzen für einen gewissen Zeitraum vermindern bzw. verhindern. Daher ist davon auszugehen, dass noch mehr Katzen unter chronischen Augenproblemen leiden. Eine Exotic Shorthair (die Kurzhaarvariante des Persers) litt offensichtlich unter Atemproblemen und hechelte mit geöffnetem Maul und herausgestreckter Zunge.

Die Fachinformation hält fest, dass die Ausstellungsverantwortlichen die Ausstellenden vorab darüber informieren sollen, welche Vorschriften im Zusammenhang mit züchterisch belasteten Katzen existieren. Bringen Ausstellende trotzdem solche Katzen an die Ausstellung, ist es die Pflicht der Ausstellungsverantwortlichen, diese von der Ausstellung wegzuweisen. Gerade bei den brachycephalen Rassen, manifestieren sich die Ausschlusskriterien unter Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt. Das heisst, dass eine Katze nicht immer Atemprobleme hat oder die Augen – eventuell unter dem Einfluss von entsprechenden Augentropfen – nicht immer tränen. Daher sollten die Katzen nicht nur bei den Einlasskontrollen auf entsprechende Ausschlusskriterien hin überprüft werden, sondern auch während der Ausstellung sollten die entsprechenden Rassen regelmässig kontrolliert werden. In Laufen BL wurden Sphynxkatzen ohne Tasthaare und Rexkatzen mit verkümmerten Tasthaaren ausgestellt.

Die Fachinformation hält klar fest, dass dies nicht erlaubt ist. Da sich dieses Ausschlusskriterium sehr leicht überprüfen lässt, ist es umso unverständlicher, dass diese Tiere wie eh und je ausgestellt wurden. Die Ausstellenden sowie die Ausstellungsverantwortlichen sind hier eindeutig ihren klar definierten Pflichten nicht nachgekommen. Der Schweizer Tierschutz STS fordert die Ausstellungsverantwortlichen und die FFH (Fédération Féline Helvetiqué) auf, sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Fachinformation Katzenausstellung des BLV nachzukommen. Gerade im Bereich der Ausstellung von Katzen, die den Extremzuchten zuzuordnen sind bzw. Extremzuchtmerkmale aufweisen – und unter deren Folgen zu leiden haben -, besteht seitens Tierschutz dringender Handlungsbedarf.