Ein Holzkäfig mit zwei bläulichen Vögel drinnen und Holzspan am Boden

Vogelbörse Martigny

Vogelbörse Martigny


Vom 27. bis 28. Oktober 2019, besucht am 28.Oktober 2019

Die Haltungsform in Martigny war minimalistisch und wenig tierfreundlich. Da überdies keine Absperrungen zu den Käfigen vorhanden waren und auch die Aufsichtspflicht nicht ausreichend wahrgenommen wurde, wurden diverse Vögel durch die Ausstellungssituation stark belastet und in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert. Solche Tiere leiden bei starker Exposition umso mehr.

Aus Sicht des STS sind Ausstellungen nur dann gerechtfertigt, wenn sie für die Tiere nicht mit Leiden verbunden sind. Es sollten daher an Vogelausstellungen nur Arten und Individuen ausgestellt werden, die mit der Ausstellungssituation gut zurechtkommen.

Der STS fordert die Aussteller ferner auf, zukünftig Absperrungen vor den Käfigen zu installieren, damit die Besucher auf Distanz zu den Käfigen gehalten werden. Auch sollten die Besucher ermahnt werden, die Käfige nicht zu berühren, keine Kameras an die Käfige zu halten und beispielsweise die Bewertungsblätter an den Käfigen nicht beiseite zu schieben.

Aus Sicht des STS sollten die Aussteller den Vögeln zudem ein Minimum an Rückzug und Sichtschutz zugestehen.

Das an den Ausstellungskäfigen montierte Bewertungsblatt, ist aus Sicht des STS nicht einmal für einen minimalen Sichtschutz ausreichend, insbesondere nicht für grössere Vögel. Hier ist eine weitaus effizientere Form des Sichtschutzes nötig, beispielsweise in Form von Kartons, Holzbrettern oder Kunststoffplatten. Ebenso ist es zwingend, dass bei einem Verkauf ein Verkaufsgespräch stattfindet und der Käufer schriftlich über die Bedürfnisse und Haltungsanforderungen der Art informiert wird (gemäss Art. 111 TSchV).

Der STS suchte an der Ausstellung das Gespräch mit dem Börsenverantwortlichen. Dieser war jedoch nicht zu sprechen, da er sich unwohl fühlte. Das Gespräch mit einer der Aufsichtspersonen ergab, dass die gesetzlichen Vorgaben scheinbar nicht bekannt waren und, dass die in Martigny praktizierte Haltungsform auch völlig in Ordnung sei, da dies schon seit Jahren so gemacht würde. Ob die Bewilligungspflicht gemäss Art. 104, Art. 106 Abs. 5 eingeholt wurde, konnte nicht beantwortet werden.

Der STS fordert die Börsenverantwortlichen eindringlich dazu auf, dem Tierwohl auf zukünftigen Börsen deutlich mehr Beachtung zu schenken. Das Know-how in der Vogelhaltung ist bei den meisten Züchtern sehr hoch. Dieses kann und soll sich auch in der Haltungsqualität bei Börsen widerspiegeln. Bereits 2018 kritisierte der STS die besuchte Kleintierausstellung in Freiburg insbesondere wegen der ungenügenden und wenig tierfreundlichen Haltungsbedingungen der ausgestellten Vögel und Kleintiere.