Tierquälerei melden
Tierquälerei
Tierschutz Tierquälerei melden
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz: So ist das Vorgehen in der Schweiz
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sind eine traurige Realität, die leider auch in der Schweiz stattfindet. Obwohl die Schweiz ein relativ kleines Land ist, beherbergt sie dennoch eine grosse Anzahl Tiere, darunter Heimtiere, Nutztiere und Wildtiere. Wenn Sie hierzulande Zeuge eines Tierschutzfalls werden oder vermuten, dass Tiere misshandelt werden, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um solche Verstösse zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eigentliche Tierquälereien handelt oder um andere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz.
Was fällt unter Tierquälerei?
Das Tierschutzgesetz führt in Art. 26 alle Verstösse auf, die als eigentliche Tierquälerei qualifiziert werden und für die ein höheres Strafmass gilt, als für die übrigen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Zu diesen besonders schwerwiegenden Verstössen gehören:
- die Misshandlung, Vernachlässig, die unnötige Überanstrengung oder die Missachtung der Würde eines Tieres in anderer Weise
- die Tötung auf qualvolle Art oder aus Mutwillen
- die Veranstaltung von Kämpfen zwischen oder mit Tieren, bei denen Tiere gequält oder getötet werden
- bei der Durchführung von Tierversuchen das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden oder das Versetzen in Angst, soweit dies nicht für den verfolgten Zweck unvermeidlich ist
- das Aussetzen oder Zurücklassen von im Haus oder im Betrieb gehaltenen Tieren in der Absicht, sich seiner zu entlegen.
Was tun bei Tierquäler?
Diese eigentlichen Tierquälereien werden in der Schweiz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Sie können sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden.
Tierquälerei können Sie auch am Aussehen und Verhalten des Tieres erkennen. Einerseits gibt es physische Anzeichen wie Unterernährung, Parasitenbefall, Verletzungen und Vernachlässigung der Pflege. Andererseits kann ein Tier aufgrund seines Verhaltens Hinweise geben, indem es Angst, Verwirrung, Stress oder aggressives Verhalten ausstrahlt. Auch das Lebensumfeld des Tieres kann auf Tierquälerei hinweisen. Dazu gehören beispielsweise eine unzureichende Unterbringung sowie mangelnde tierärztliche Versorgung.
Verdachtsfälle sind unumgänglich den zuständigen Behörden und Anlaufstellen zu melden, damit angemessene Massnahmen ergriffen werden können, um das Tier zu schützen.
Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetzt vorliegt, können Sie den Schweizer Tierschutz STS kontaktieren, um Rat zu erhalten. Unsere Mitarbeitende können Ihnen helfen, die Situation zu bewerten und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz melden
Falls möglich, sprechen Sie den Tierhalter oder Tierhalterin direkt an. Manchmal ist es blosses Unwissen über die geltenden Tierschutzvorschriften (z.B. bezüglich der Mindestmasse für Käfige). Wenn dies nicht möglich ist oder der Tierhalter bzw. die Tierhalterin uneinsichtig ist, melden Sie die Verstösse den für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden. Diese haben die Kompetenz, Tierhaltungen zu kontrollieren, Untersuchungen durchzuführen und falls notwendig Massnahmen zum Schutze der Tiere zu erlassen. In dringenden Fällen können Sie auch die Polizei informieren.
Der Schweizer Tierschutz STS hat nicht die Kompetenz, solche Untersuchungen durchzuführen. Informieren Sie deshalb uns nur über Fälle, bei denen Sie mit der Reaktion der Behörden nicht zufrieden sind oder wenn eine Meldung an die Behörden für sie aus bestimmten Gründen nicht möglich ist.
Tierquälereien im Internet melden: Vermeiden Sie diesen Fehler
Haben Sie Tiermisshandlungen im Internet beobachtet, ist es äusserst wichtig, den Inhalt nicht der entsprechenden Plattform zu melden. Auch wenn Ihnen diese Haltung schwerfällt, ist dies die einzige Möglichkeit, dem Tierquäler seine Taten nachzuweisen. Verschwinden die hochgeladenen Dateien aus dem Netz, verschwinden gleichzeitig auch die Beweismittel.
Laden Sie Bild- und Videodateien wenn möglich herunter oder speichern Sie Screenshots davon ab. Notieren Sie sich alle Details zum Account, dazu gehören Name des Accounts, Datum der Posts sowie Kommentare. Melden Sie sich damit bei der Polizei oder bei den vorhin genannten Anlaufstellen.
Bei der Tierhandel-Meldestelle des Schweizer Tierschutz STS können Sie zudem rasch und unkompliziert fragwürdige Händler und Inserate melden. Damit helfen Sie, den skrupellosen Tierhandel in der Schweiz zu stoppen.
Welche Angaben benötigen Sie für eine Meldung?
Bedenken Sie, dass der Tierhalter seine Sachverhaltsdarstellung möglicherweise bestreiten wird. In diesem Fall sind die Behörden auf Beweismittel angewiesen. Führen Sie deshalb in Ihrer Meldung alle Beweismittel auf, die die Richtigkeit Ihrer Sachverhaltsschilderung belegen können. Es ist empfehlenswert, die beobachtete Tiermisshandlungen so genau wie möglich zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise:
- Möglichst genaue Angaben zum Täter bzw. zur Täterin
- Foto- und Filmaufnahmen
- Name und Adresse von Zeugen
- Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Straftat
- Art und Anzahl der betroffenen Tiere
Die Fachstelle Tierschutzkontrollen des STS
Die Fachstelle Tierschutzkontrollen des STS führt Tierschutzkontrollen durch. Sie kann jedoch nur Tierhaltungen kontrollieren, wenn der Tierhalter oder die Tierhalterin damit einverstanden ist oder die Probleme der Tierhaltung von einem öffentlichen Ort aus einsehbar sind (z.B. auf einer Weide). Ihr Ziel ist es, den Tierhalter oder die Tierhalterin auf allfällige Haltungsmängel aufmerksam zu machen und ihn oder sie zu beraten, wie er oder sie die Tiere besonders tierfreundlich halten könnte. Da die Fachstelle keine obrigkeitliche Gewalt besitzt, kann sie keine Massnahmen zum Schutze der Tiere erlassen. Ist der Tierhalter oder die Tierhalterin uneinsichtig, meldet sie den Fall deshalb dem kantonalen Veterinäramt, damit dieses allenfalls Massnahmen ergreifen kann.
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sollen in erster Linie den Behörden gemeldet werden. Nur wenn Sie mit der Reaktion der Behörden nicht zufrieden sind oder wenn eine Meldung an die Behörden für sie aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, melden Sie unserer Fachstelle eine mangelhafte Tierhaltung.
Tierquälerei anonym melden
Auf Wunsch behandeln wir Ihre Meldung anonym, d.h. wir werden Ihren Namen weder der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde noch dem Tierhalter bekannt geben. Wir können aber keine absolute Anonymität garantieren. Reicht zum Beispiel der betroffene Tierhalter eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen ein und werden wir als Zeugen einvernommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten.
Tierschutzvereine haben in einem Strafverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten. Falls Sie dieses Risiko ausschliessen wollen, suchen Sie in Ihrem Bekanntenkreis eine Person, die bereit ist, die Meldung für Sie vorzunehmen. Diese Person muss die Tierschutzverstösse allerdings aus eigener Wahrnehmung beschreiben können, andernfalls Sie wiederum in dem Fall involviert werden. Wenn ohne Ihre (Zeugen-)Aussage der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann, wird das Veterinäramt möglicherweise den betroffenen Tieren nicht helfen können.
FAQ Tiermissbrauch melden
Wie soll ich vorgehen, wenn ich schlechte Tierhaltungen oder die Tiermisshandlung beobachte?
Ist man selber unsicher über den Tatbestand kann es sinnvoll sein, direkt mit dem Tierhalter in Kontakt zu treten. In allen anderen Fällen können Sie den Schweizer Tierschutz STS informieren oder Ihre Beobachtungen dem kantonalen Veterinäramt melden. Zuständig ist das Amt jenes Kantons, in dem die Tiere gehalten werden. Das Veterinärmat hat die Kompetenz, Tierhaltungen zu kontrollieren, Untersuchungen durchzuführen und falls notwendig Massnahmen zum Schutze der Tiere zu erlassen.
Für Meldungen zuhanden der Fachstelle Tierschutzkontrollen des Schweizer Tierschutz STS verwenden Sie bitte das entsprechende [ » Meldeformular ].
Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung möglicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterinäramt auf Beweismittel angewiesen. Führen Sie deshalb in Ihrer Meldung alle Beweismittel auf, die die Richtigkeit Ihrer Sachverhaltsschilderung belegen können (zum Beispiel Name und Adresse von Zeugen und Foto- sowie Filmaufnahmen).
Können Sie meine Meldung anonym behandeln?
Auf Wunsch behandeln wir Ihre Meldung anonym, d.h. wir werden Ihren Namen weder der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde noch dem Tierhalter bekannt geben. Wir können aber keine absolute Anonymität garantieren. Reicht zum Beispiel der betroffene Tierhalter eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen ein und werden wir als Zeugen einvernommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten. Tierschutzvereine haben in einem Strafverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten. Falls Sie dieses Risiko ausschliessen wollen, suchen Sie in Ihrem Bekanntenkreis eine Person, die bereit ist, die Meldung für Sie vorzunehmen. Diese Person muss die Tierschutzverstösse allerdings aus eigener Wahrnehmung beschreiben können, andernfalls Sie wiederum in dem Fall involviert werden.
Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung möglicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterinäramt auf Beweismittel angewiesen. Wenn ohne Ihre (Zeugen-)Aussage der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann, wird das Veterinäramt möglicherweise den betroffenen Tieren nicht helfen können.
Wo finde ich Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften zum Tierschutz?
Die Tierschutzvorschriften sind im eidgenössischen Tierschutzgesetz und in der dazugehörigen Verordnung geregelt. In der Verordnung finden Sie vor allem Detailbestimmungen zur Haltung der einzelnen Tierarten. Daneben gibt es noch einige kleinere Verordnungen zu Spezialthemen. Eine vollständige Liste aller Gesetzestexte finden Sie unter [ » www.admin.ch ]. Scrollen Sie dort zur Nummer 455 (Tierschutzgesetz).
Da Gesetzestexte oft nicht einfach bzw. nicht leicht verständlich sind, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV für die Haltung vieler Tierarten Broschüren erstellt. [ » www.blv.admin.ch ]
Garantiert das Gesetz eine artgerechte Haltung der Tiere?
Die im Gesetz definierten Minimalstandards dürfen nicht gleichgesetzt werden mit einer artgerechten Tierhaltung, denn der Gesetzgeber hat bei der Festsetzung der Minimalstandards auf die Interessen der Tierhalter stark Rücksicht genommen. Deshalb ist eine gesetzeskonforme Haltung nicht mit einer artgerechten, tierfreundlichen Haltung gleichzusetzen. Von einem Tierschutzverstoss sprechen die Behörden erst dann, wenn die gesetzlichen Minimalvorschriften nicht erfüllt sind. Nur dann können die Veterinärämter gegen einen Tierhalter vorgehen.